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Das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel wird in diesem Jahr wieder zahlreiche Verfahren durchführen, die für Vertragsärzte von Bedeutung sind. Ein paar Beispiele seien hier genannt:
Als einer der fünf Gerichtshöfe des Bundes wurde das Bundessozialgericht 1954 eröffnet. Es hat seinen Hauptsitz in Kassel. Hier werden Fälle verhandelt, die an den Landessozialgerichten zu einem Urteil kamen, aber gegen diese Revision eingelegt wurde. Auch über Nichtzulassungsbeschwerden wird entschieden. Da die Angelegenheiten der Sozialversicherung zur Debatte stehen, sind nicht selten die Ärzte bzw. ihr Abrechnungen und Möglichkeiten Gegenstand der Verhandlungen beim Bundessozialgericht.
So kam es unter anderem auch zu einem Urteil über den Verkauf einer Praxis. Denn die Ärzte sind verunsichert: einerseits das Versorgungsstärkungsgesetz, andererseits die Möglichkeit, die Praxis unter gewissen Voraussetzungen dennoch zu verkaufen.
Diese Möglichkeiten bleiben für einen Verkauf:
Grund der Erschwernis ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei einer Versorgungsrate im jeweiligen Gebiet von 140 % und darüber die Zulassung zurückziehen kann und dem bisherigen Praxisinhaber eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes seiner Praxis zahlt.
Langfristiges Ziel ist es, dort, wo eine Überversorgung besteht, diese zu minimieren und dafür die Ärzte dorthin zu lenken, wo eine dauerhafte Unterversorgung besteht. In Großstädten wie Berlin ist dies oft relativ nahe beieinander der Fall.