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Es herrscht Ärztemangel in Deutschland - eine der Lösungen sind ausländische Ärzte. Doch dabei gibt es zwei Barrieren: die Sprache und die Frage, ob deren Ausbildung der Hiesigen entspricht.
Der 122. Deutsche Ärztetag hat sich mit der Problematik befasst. Man fordert, dass die Ärzte aus den sogenannten Drittstaaten eine Gleichwertigkeitsprüfung ablegen sollten, die dem dritten Staatsexamen entspricht.
Die Nachwuchsförderung bleibt eine weitere Forderung des Gremiums. Mehr Studienplätze sind eine seit längerem im Raum stehende Maßnahme. Doch selbst wenn diese geschaffen werden, sind die entsprechenden Studienanfänger erst in rund 10 Jahren voll einsatzfähig. Bis dahin muss eine andere Lösung gefunden werden; die Ärzte aus dem Ausland.
Rund 55.000 ausländische Ärzte gibt es derzeit in Deutschland. Andersherum gesprochen: rund 12 % der in Deutschland praktizierenden Ärzte haben eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das zeigt, dass die Versorgung der Patienten ohne sie nicht aufrechtzuerhalten wäre.
Dass die ärztliche Qualifikation hierzulande geprüft werden muss, wenn ein ausländischer Arzt in Deutschland praktizieren will, dürfte klar sein. Doch obwohl die gesetzlichen Grundlagen hierfür gleich sind, gibt es in der Praxis Unterschiede; da die Prüfungen länderrechtlich geregelt sind. Während die einen eine Entscheidung nach Aktenlage vorziehen, wird in anderen Bundesländern eine mündlich-praktische Kenntnisprüfung angesetzt.
Inzwischen ist klar: die Prüfung entspricht nicht dem deutschen Staatsexamen, und die Gleichwertigkeit der Länderprüfungen ist ebenfalls anzuzweifeln. Dazu kommt der Umstand, dass Fälschungen über bestandene Prüfungen im Umlauf sind, und selbst Originalzeugnisse sind käuflich zu erwerben.
Die Forderung daher: ein bundeseinheitliches Vorgehen und ein Zentralregister über nicht bestandene Prüfungen.
Und eben das Dritte Staatsexamen, das eine einfache und wohl die beste Form der Überprüfung wäre. Einheitliche Standards für alle Ärzte sind damit gegeben, und darauf haben die Patienten ein Anrecht.