Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste stetig im Interessen der Nutzer zu verbessern. Sie sind damit einverstanden und können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Cookie-Richtlinien und Datenschutzerklärung.
Die Frage, ob Cannabis als Medikament verordnet werden darf, hat viele Fragen aufgeworfen. Vor allem wollten aber Ärzte sich nicht darin einschränken lassen, was sie verschreiben dürfen und was nicht, auch wenn sie von der Wirkung überzeugt sind. Da es sich bei Cannabis aber um ein Rauschmittel nach entsprechendem Gesetz handelt, gelten besondere Regeln.
Bei schweren Erkrankungen können auf Kosten der Kasse Rezepte für Cannabis ausgestellt werden - seit dem 10.3.2017. Zuvor konnte dies nur mit Sondergenehmigung erfolgen. Nun finden Ärzte das neue Gesetz „sinnvoll und notwendig“. Denn, so sagt zum Beispiel der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, haben sich besonderes Patienten mit Wohnort nahe der Grenze im Ausland mit Mitteln eingedeckt, deren Reinheit und Wirkstoffgehalt keinesfalls belegt waren.
Vorgesehen ist eine Begleiterhebung mit Weiterleitung anonymisierter Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel. Bis 2022 wird hier alles erfasst, was damit im Zusammenhang steht, ohne die Daten der Patienten öffentlich zu machen. Noch diskutiert man darüber, welche Daten erhoben werden und welche nicht. Außerdem, so heben Experten hervor, muss eine klare Trennung zwischen therapeutischer Anwendung und Freizeitkonsum gewahrt bleiben.
Wichtig ist den Ärzten vor allem, dass sie sich nicht strafbar machen, wenn sie einem Patienten helfen. Sie werden somit ein Stück weit in ihrer Arbeit legalisiert, worum schon lange gekämpft worden ist.