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Man hatte unter der Ärzteschaft auf eine bessere und gerechtere Bezahlung gehofft - doch nun, zu Beginn des neuen Jahres, macht sich Ärger Luft über die magere Steigerung. Der Punktewert im EBM (das Geld, welches ein Arzt für einen Leistungspunkt erhält), ist von 10,53 auf 10,6543 Cent gestiegen. Das entspricht 1,18 Prozent mehr, und sorgt für breite Enttäuschung.
Ein Patientengespräch dauert oft nur ein bis zwei Minuten, so beschweren sich die Patienten. Mehr ist nicht drin, antworten die Ärzte. Sie bekommen nun nach der Erhöhung der Bezahlung 11 Cent mehr dafür, und damit ganze 9,59 Euro.
Allerdings gibt es neu eingeführte Leistungen. So das Ultraschallscreening Bauchaortenaneurysmen. Ohne Genehmigung der KV dürfen nun die Hausärzte die Aufklärung durchführen, allerdings nur, wenn der Patient männlich und älter als 65 Jahre ist. (Bezahlung mit 15,77 Euro). Der Ultraschall selbst darf nur mit Rücksprache bei der Krankenkasse durchgeführt werden.
Eine andere Neuerung betrifft die Botoxbehandlung bei Blasenfunktionsstörungen. Diese darf von Gynäkologen und Urologen seit 1. Januar berechnet werden.
Auch bei den Hörgeräten wurde die Versorgung des Patienten höher eingestuft.
Alles in allem erhalten die Ärzte in eigenen Praxen in diesem Jahr rund 525 Millionen Euro mehr.
Weitere Änderungen in der Arztpraxis ab 1.1.18 betreffen diverse Vordrucke oder auch die Arbeitszeiten von Schwangeren. Die AU-Bescheinigung wird künftig ebenfalls anderes ausschauen. Arbeitnehmer müssen ihre Krankenkasse unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.