Mit dem Jahr 2025 stehen im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen viele bedeutende Änderungen ins Haus. Diese Neuerungen, die durch das Bundesgesundheitsministerium initiiert werden, zielen darauf ab, die Digitalisierung voranzutreiben, die Versorgungsqualität in Krankenhäusern zu verbessern und die Finanzierung der Pflege zu reformieren.
Hier ein Überblick über die zentralen Neuerungen zusammengefasst.
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten zur Pflicht. Die Krankenkassen werden diese Anwendung automatisch bereitstellen, sodass Patienten keine aktive Zustimmung mehr geben müssen. Dennoch bleibt es ihnen freigestellt, der Nutzung der ePA zu widersprechen.
Darauf aufbauend sollen bis Ende März 2025 umfassende Regelungen für digital strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit Diabetes eingeführt werden. Hierbei wird eine Integration verschiedener digitaler Anwendungen in den Behandlungsprozess angestrebt.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird das Vergütungssystem der stationären Versorgung grundlegend reformiert. Zukünftig werden Qualität und Spezialisierung belohnt, während Maßnahmen zur Entbürokratisierung den Verwaltungsaufwand für die Krankenhäuser reduzieren sollen.
Zudem wird die Refinanzierung von Tarifsteigerungen für das Personal vollständig sichergestellt. Ebenso wird ein neues Instrument zur Personalbemessung in enger Abstimmung mit der Bundesärztekammer entwickelt.
Durch die Harmonisierung der Prüfverfahren und die Verlängerung der Prüfintervalle soll eine Entbürokratisierung erreicht werden.
Zu Beginn des Jahres 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) auch Hüft- und Knieendoprothesen auf. Damit wird die Qualität und Sicherheit dieser medizinischen Produkte besser überwacht.
Auch die Voraussetzungen für den Zugang zur Übergangspflege werden gelockert. Dadurch können Patienten nun sofort mit der Übergangspflege versorgt werden, ohne zuvor andere Versorgungsformen in Anspruch nehmen zu müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 werden im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zusätzliche medizinische Kompetenzen in der akademischen Pflegeausbildung vermittelt, unter anderem Diabetesmanagement und Demenz, wodurch die Pflegestudieninhalte erweitert werden.
Eine Reform des Medizinforschungsgesetzes schafft neue Anreize für die Preisgestaltung bei Arzneimitteln, indem es die regulatorischen Rahmenbedingungen für klinische Studien verbessert.
Die Pflegeversicherung wird reformiert, wobei alle Leistungsbeträge, einschließlich der stationären Pflege, um 4,5 Prozent erhöht werden. Diese Anhebung soll Patienten und deren Angehörigen eine spürbare Entlastung bieten und der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte angehoben, was zu steigenden Einnahmen für das Pflegeversicherungssystem führt.
Diese umfassenden Veränderungen im Gesundheits- und Pflegebereich ab 2025 sind ein entscheidender Schritt in Richtung einer modernisierten und patientenorientierten Versorgung. Die anstehenden Reformen versprechen eine Verbesserung der Qualität, eine Entlastung der Einrichtungen sowie eine nachhaltige Finanzierungsstruktur.