Artikel vom 27.08.2026
Die Zuckersteuer soll in Deutschland früher kommen als bislang geplant.
Nach dem derzeitigen Stand ist ein Start 2027 vorgesehen. Noch ist allerdings offen, welche Getränke am Ende tatsächlich erfasst werden.
Neben klassischen Softdrinks stehen auch gesüßte Eistees, Fertigkaffees, Biermischgetränke und einige pflanzliche Getränke im Raum.
Ziel der Abgabe ist es vor allem, den hohen Zuckerkonsum zu reduzieren und Hersteller dazu zu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Wie hoch die Steuer ausfallen soll und ob sie sich nach dem tatsächlichen Zuckergehalt eines Getränks staffelt, ist derzeit noch Gegenstand der Diskussion. Für Verbraucher könnte die Einführung jedenfalls bedeuten, dass besonders zuckerhaltige Getränke künftig spürbar teurer werden.
Hinter der Debatte steckt mehr als die Frage nach zusätzlichen Staatseinnahmen. Die Steuer soll vor allem dort ansetzen, wo viel Zucker über Getränke aufgenommen wird.
Gesundheitlich zielt die Zuckersteuer darauf, den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken. Die WHO verweist in diesem Zusammenhang seit Jahren auf mögliche Folgen wie Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies.
In Deutschland kommt jedoch eine zweite Ebene hinzu. Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell unter Druck, weshalb die Zuckersteuer auch als mögliche zusätzliche Einnahmequelle diskutiert wird.
Für 2027 rechnet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dabei mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro.
Damit treffen zwei Ziele aufeinander: weniger Zucker im Alltag und zusätzliche Mittel für das Gesundheitssystem. Ob beides erreicht wird, hängt jedoch stark von der Ausgestaltung und Umsetzung ab.
Nach den bislang bekannten Eckpunkten soll die Steuer gestaffelt ausfallen. Ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent pro Liter im Gespräch. Bei mehr als 7 Gramm wären es 32 Cent, oberhalb von 10 Gramm 38 Cent. Ausgenommen bleiben sollen reine Milch sowie Fruchtsäfte mit 100 Prozent Fruchtanteil.
Für den gesundheitlichen Effekt ist jedoch vor allem der Anreiz für die Hersteller interessant. Wer den Zuckergehalt senkt, könnte in eine günstigere Stufe rutschen oder ganz unterhalb der Grenze landen.
Die Steuer würde damit nicht erst beim Kauf wirken, sondern schon bei der Rezeptur.
Wie Hersteller auf solche Vorgaben reagieren können, zeigt Großbritannien. Dort gilt seit 2018 eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks. Viele Unternehmen änderten ihre Rezepturen bereits nach der Ankündigung.
Nach Angaben der britischen Regierung sank der durchschnittliche Zuckergehalt der betroffenen Getränke zwischen 2015 und 2024 um 47 Prozent. Zahlreiche Produkte wurden so verändert, dass sie unter eine niedrigere Steuergrenze fielen.
Für Deutschland lässt sich dieser Effekt nicht einfach übertragen. Das britische Beispiel zeigt aber, dass eine Zuckersteuer nicht allein darauf angewiesen ist, dass Verbraucher wegen höherer Preise weniger kaufen.
Ein Teil der Wirkung kann schon vorher entstehen, wenn Hersteller weniger Zucker einsetzen.
Das bisher bekannt gewordene Papier aus dem Bundesfinanzministerium geht teilweise über die ursprünglichen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hinaus. Welche Getränke künftig besteuert werden, ist innerhalb der Bundesregierung allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Aus medizinischer Sicht dürfte vor allem entscheidend sein, ob dadurch tatsächlich weniger Zucker in Getränken landet und der Konsum stark gesüßter Produkte zurückgeht. Höhere Einnahmen allein sagen noch nichts darüber aus, ob das Präventionsziel erreicht wird.
Ob die Zuckersteuer beide Erwartungen erfüllt, wird sich erst beurteilen lassen, wenn feststeht, welche Getränke betroffen sind und wie die einzelnen Steuerstufen aussehen.
Für den gesundheitlichen Nutzen dürfte besonders wichtig sein, ob Hersteller ihre Rezepturen tatsächlich verändern.