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Telefonische Krankschreibung und Attest ab Tag eins: Warum neue Pläne Arztpraxen belasten könnten

Artikel vom 08.07.2026

Nach aktuellen Berichten über das Reformpaket der Bundesregierung sollen die Regeln für Krankschreibungen deutlich verschärft werden.

Eine erkältete Frau sitzt zu Hause auf dem Sofa und telefoniert, während sie ein Dokument in der Hand hält. Die Szene greift die Situation vieler Beschäftigter mit leichten akuten Erkrankungen auf, die sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern müssen. Das Motiv steht für die Diskussion um die telefonische Krankschreibung, den zusätzlichen organisatorischen Aufwand für Patienten und die möglichen Auswirkungen geplanter Änderungen auf den Praxisalltag.

Vorgesehen ist, dass Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Zugleich soll die telefonische Krankschreibung nicht länger möglich sein. Begründet werden die Pläne mit hohen Fehlzeiten in Unternehmen.

In der medizinischen Versorgung stößt der Vorstoß jedoch auf deutliche Kritik. Vor allem Hausarztpraxen könnten die Folgen schnell spüren, wenn kurzfristige Infekte, Magen-Darm-Beschwerden oder leichte Atemwegserkrankungen wieder häufiger persönlich abgeklärt werden müssen.

Termine für Fälle, die oft nur Ruhe benötigen

Viele Erkrankungen beginnen plötzlich. Fieber, Husten, Halsschmerzen, Übelkeit oder Durchfall lassen sich am Morgen nicht immer sicher einordnen. Häufig brauchen Betroffene zunächst vorrangig Ruhe, Flüssigkeit und die Möglichkeit, den Verlauf zu beobachten.

Wenn jedoch bereits am ersten Krankheitstag ein Attest erforderlich wird, müssen deutlich mehr Patienten kurzfristig einen Termin vereinbaren und auch bekommen.

Für Praxen bedeutet das mehr Telefonate, mehr Terminabsprachen und mehr Menschen im Wartezimmer. Gerade in Regionen mit ohnehin knapper hausärztlicher Versorgung dürfte es schwierig werden, alle Betroffenen noch am selben Tag zu versorgen.

Telefonische Krankschreibung hatte eine wichtige Filterfunktion

Die telefonische Krankschreibung galt primär für bekannte Patienten mit leichten Beschwerden und ohne Hinweis auf einen schweren Verlauf. Genau darin lag ihr praktischer Nutzen. Praxen konnten selbst einschätzen, ob ein Patient persönlich vorstellig werden sollte und ob er sich zunächst zu Hause auskurieren kann.

Fällt diese Möglichkeit weg, landen viele einfache Krankheitsfälle wieder in der Präsenzsprechstunde. Das bindet Zeit, die an anderer Stelle fehlt.

Chronisch Kranke, akut schwer Erkrankte oder Personen mit dringendem Abklärungsbedarf konkurrieren dann stärker mit Patienten, die in erster Linie eine Bescheinigung benötigen.

Volle Wartezimmer erhöhen das Infektionsrisiko

Ein weiterer Punkt betrifft den Infektionsschutz. Wer mit Atemwegsinfekt, Fieber oder Magen-Darm-Beschwerden in eine volle Praxis kommt, trifft dort auf andere Patienten und häufig auch auf besonders verletzliche und geschwächte Menschen. Für ältere, immungeschwächte oder chronisch kranke Patienten kann das ein zusätzliches Risiko bedeuten.

Die telefonische Krankschreibung konnte solche vermeidbaren Kontakte reduzieren. Wird sie gestrichen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mehr infektiöse Patienten persönlich erscheinen müssen.

Auch für Krankenkassen bleibt die Rechnung offen

Ob strengere Regeln am Ende tatsächlich Kosten senken, ist fraglich. Krankenkassen und Ärzteverbände sehen in der Telefon-AU keinen Kostentreiber. Sie verweisen darauf, dass diese Krankschreibungen nur einen kleinen Anteil aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausmachen.

Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der Barmer zeigen: Zwischen 2020 und 2023 lag der Anteil pro Jahr lediglich bei 0,8 bis 1,2 Prozent. Hinweise darauf, dass die Telefon-AU den Krankenstand maßgeblich erhöht hat, fanden sich dabei nicht.

Wenn künftig mehr leicht erkrankte Menschen schon am ersten Tag persönlich in die Praxis müssen, entstehen dagegen zusätzliche Arztkontakte, mehr Verwaltungsaufwand und möglicherweise weitere Folgekosten.

Entscheidend ist deshalb, ob neue Vorgaben wirklich Missbrauch begrenzen oder vor allem bestehende Strukturen zusätzlich belasten.

Praxen, Patienten und Krankenkassen brauchen tragfähige Lösungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehören zum ärztlichen Alltag. Sie sind aber nicht in jedem Fall mit einem hohen medizinischen Behandlungsbedarf verbunden.

Wenn künftig noch mehr Menschen schon am ersten Krankheitstag persönlich in die Praxis kommen müssen, entstehen zusätzliche Termine, mehr Verwaltungsaufwand und volle Wartezimmer.

Für Patienten kann das längere Wartezeiten, schwierige Terminabsprachen und zusätzliche Wege trotz Krankheit bedeuten. Auch für die Krankenkassen bleibt fraglich, ob strengere Vorgaben am Ende wirklich Kosten senken.

Eine sinnvolle Lösung müsste deshalb Missbrauch verhindern, ohne Praxen, Patienten und Kassen an anderer Stelle stärker zu belasten. Dafür braucht es klare Ausnahmen, digitale Möglichkeiten und niedrigschwellige Verfahren für leichte Erkrankungen.