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Bundesärztekammer unterstützt Reform der Lebendorganspende zur Stärkung von Spendernetzwerken

Artikel vom 20.08.2025

Ein Arzt in weißem Kittel und blauen Handschuhen hält eine blaue Kühlbox für Organtransporte mit rotem Aufdruck.

Die Bundesregierung bereitet eine Anpassung des Transplantationsrechts vor, die Abläufe bei der Lebendorganspende vereinfachen und den Zugang zu geeigneten Organen verbessern soll. Dieser Vorstoß setzt auf mehr Flexibilität und eine stärkere Vernetzung der Kliniken. In der Verbändeanhörung am 13. August signalisierte die Bundesärztekammer breite Unterstützung.

Bundesgesundheitsministerium legt Reformentwurf vor

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine umfassende Anpassung der Vorschriften zur Lebendorganspende. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen zu erweitern, Vermittlungswege zu vereinfachen und so den Zugang zu passenden Organen zu beschleunigen.

Bei der Verbändeanhörung am 13. August erhielt der Entwurf deutliche Unterstützung von der Bundesärztekammer.

Lagebild: Bedarf und aktuelle Situation

Im Jahr 2024 wurden bundesweit 3.701 Organe transplantiert. Rund ein Sechstel stammte von lebenden Spendern. Besonders groß ist der Bedarf bei Nieren: Mehr als 10.000 Menschen warten aktuell auf eine Transplantation.

Leider übersteigen die Wartezeiten in vielen Fällen zehn Jahre und liegen damit deutlich über dem europäischen Durchschnitt.

Rechtsrahmen im Wandel für Lebendspenden

Bisher ist eine Lebendspende nur möglich, wenn neben der medizinischen Eignung auch eine enge persönliche Beziehung zum Empfänger besteht. Diese Einschränkung gilt europaweit als streng.

Der neue Entwurf lockert diese Bindungsvoraussetzung und eröffnet damit mehr Möglichkeiten für passende Transplantationen, ohne den Schutz für Spenderinnen und Spender zu verringern. Begleitend bleiben ethische Prüfungen und unabhängige Beratung selbstverständlich verpflichtend.

Überkreuz- und Kettenspenden als Erweiterung

Ein zentrales Element der Reform ist die Zulassung von Überkreuz- und Kettenspenden. Ist ein spendewilliger Angehöriger medizinisch inkompatibel, kann sein Organ einem anderen Patienten zugutekommen. Im Gegenzug erhält die eigene Bezugsperson eine passende Spende aus demselben Netzwerk.

Durch diese Vernetzung steigt die Chance, schneller kompatible Kombinationen zu finden und Wartezeiten zu verkürzen.

Anonyme Nierenspenden als neue Option

Künftig sollen auch anonyme Nierenspenden möglich sein. Diese Form der Spende erfolgt ohne persönliche Beziehung zwischen Spender und Empfänger und erlaubt eine gezieltere Vermittlung. Fachleute erwarten hiervon eine spürbare Verbesserung der Transplantationszahlen, da die Auswahl geeigneter Organe breiter angelegt werden kann.

Abschaffung des Vorrangs postmortaler Spenden

Der Entwurf sieht des Weiteren vor, den bisherigen Vorrang postmortaler Organe abzuschaffen. Bislang musste ein passendes Organ eines verstorbenen Spenders ausgeschlossen werden, bevor eine Lebendspende infrage kam.

Durch den Wegfall dieser Hürde könnten Ärzteteams schneller zu einer Transplantation raten, was insbesondere bei Nierenerkrankungen den Vorteil hätte, Eingriffe noch vor der Dialyse zu ermöglichen.

Ausblick und offene Fragen

Trotz der erwarteten Verbesserungen bleibt der allgemeine Organmangel bestehen. Deshalb steht weiterhin die Einführung einer Widerspruchsregelung im Raum, bei der jeder als Spender gilt, solange kein aktiver Widerspruch vorliegt.

Entscheidend wird sein, wie die neuen Regelungen umgesetzt und in den Klinikalltag integriert werden, um spürbare Erfolge zu erzielen.