Artikel vom 23.07.2025
Das Bundesgesundheitsministerium plant eine deutliche Verschärfung und Einschränkung der Abgabe von Medizinal-Cannabis. Rezepte sollen zukünftig nur noch dann ausgestellt werden, wenn zuvor ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Diese Maßnahme soll dazu führen, dass die medizinische Notwendigkeit sorgfältiger geprüft werden kann und eine Verschreibung der Produkte enger an die ärztlichen Standards gebunden ist. Digitale Verfahren, bei denen der Kontakt ausschließlich über Online-Formulare erfolgt, sollen künftig nicht mehr erlaubt sein.
Das Ministerium sieht in der aktuellen Vorgehensweise ein zunehmendes Risiko: Statt medizinisch begründeter Versorgung rücke der einfache Zugang zu Cannabis-Produkten in den Vordergrund: eine Entwicklung, der man nun entgegenwirken will.
Auch beim Vertrieb der Produkte will das Ministerium die Regeln deutlich verschärfen. Cannabisblüten sollen künftig nicht mehr per Versandhandel an Endverbraucher gehen. Die Abgabe soll nur noch direkt in Apotheken erfolgen, mit dem Ziel, die Ausgabe besser zu kontrollieren und die Beratung vor Ort zu stärken.
Mit der geplanten Neuregelung würde der Zugang für viele Selbstzahler deutlich schwieriger.
Der politische Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den aktuellen Importzahlen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stiegen die Einfuhren von Cannabisblüten für medizinische Zwecke allein zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent. Gleichzeitig blieb der Zuwachs bei GKV-finanzierten Verordnungen mit 9 Prozent vergleichsweise gering.
Das Bundesgesundheitsministerium folgert daraus, dass die starke Zunahme der Importe überwiegend auf Privatrezepten basiert, die von Selbstzahlern genutzt werden, und die Vermutung liegt nahe, dass ein Teil dieser Verordnungen ohne ausreichende ärztliche Prüfung ausgestellt wurde.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die geplanten gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich. ABDA-Präsident Thomas Preis wies darauf hin, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Konsumgüter seien und nicht auf rein profitorientierten Plattformen vertrieben werden sollten. Eine geregelte Abgabe über Apotheken trage zur Sicherheit und Qualität in der Patientenversorgung bei.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich bereits im Juni für ein Verbot der Fernverschreibung ohne persönlichen Arztkontakt ausgesprochen. Der nun vorliegende Referentenentwurf setzt diesen Beschluss auf Bundesebene um.
Der Entwurf soll noch mit den beteiligten Fachkreisen abgestimmt und im Anschluss dem parlamentarischen Verfahren zugeführt werden. Eine endgültige Verabschiedung könnte im Laufe des Jahres erfolgen.