Artikel vom 03.12.2025
Mit der Umstellung vom Mutter-Kind-Pass auf den Eltern-Kind-Pass wollte der österreichische Gesetzgeber eine zeitgemäße und inklusivere Form der Dokumentation schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere die neu eingeführten Geschlechtskategorien unmittelbar nach der Geburt für Diskussionen sorgen.
Neben "männlich" und "weiblich" stehen nun Optionen wie "offen/inter/divers" oder "keine Angabe" zur Verfügung, die bereits unmittelbar nach der Geburt von Hebammen und Ärzten ausgewählt werden sollen.
Aus fachlicher Sicht stellt sich die Frage, ob ein solches Spektrum an Kategorien in diesem sehr frühen Moment überhaupt sinnvoll angewendet werden kann, da zu diesem Zeitpunkt in der Regel nur der äußere Genitalbefund vorliegt und weitergehende Abklärungen noch ausstehen.
Ein Teil der Kritik richtet sich gegen die Erwartung, anhand dieses ersten Eindrucks eine Zuordnung zu Kategorien vorzunehmen, die deutlich über den klassischen medizinischen Rahmen hinausgehen. Intergeschlechtliche Konstellationen oder komplexe Störungen der Geschlechtsentwicklung werden oft erst im Verlauf, nach genauer klinischer, hormoneller und genetischer Diagnostik, sichtbar.
Viele Ärzte berichten aus langjähriger Berufserfahrung, dass die Zahl der Fälle, in denen eine eindeutige Zuordnung bei der Geburt nicht möglich ist, sehr gering ist und individuelle Abklärungen erfordert.
Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass die neuen Felder im Pass eher eine gesellschaftspolitische Debatte abbilden, während der konkrete Nutzen im klinischen Alltag noch nicht klar erkennbar ist.
Neben den Geschlechtsangaben steht auch die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes im Zentrum der Diskussion. Ab 2026 soll die elektronische Version verpflichtend genutzt und alle neu festgestellten Schwangerschaften sollen ausschließlich digital erfasst werden. Parallel dazu wird das Untersuchungsprogramm ausgeweitet, mit zusätzlichen Formularen und erweiterten Dokumentationspflichten.
In ersten Entwürfen ist von deutlich mehr Abfragen die Rede, teilweise im Umfang von rund 100 bis 150 zusätzlichen Fragen. Für niedergelassene Praxen bedeutet dies, dass neue Softwaresysteme eingeführt, zusätzliche Terminals bereitgestellt und interne Abläufe angepasst werden müssen, um den gestiegenen Erfassungsaufwand zu bewältigen.
In vielen Praxen wächst die Sorge, dass der Eltern-Kind-Pass sich von einem primär medizinischen Instrument zu einem umfangreichen Datenerhebungswerkzeug entwickelt, das mehr Verwaltung als Versorgung erzeugt.
Erste Rückmeldungen aus der Ärzteschaft verweisen darauf, dass die zunehmende Bürokratie als Belastung empfunden wird und die Frage aufwirft, wie sich diese Entwicklung mit dem Anspruch auf ausreichende Gesprächszeit und strukturierte Betreuung vereinbaren lässt. Einzelne Stimmen berichten bereits von Ausstiegsüberlegungen jüngerer Ärzte, die angesichts der zusätzlichen Dokumentationspflichten ihre berufliche Perspektive neu bewerten.
Insgesamt bleibt offen, ob es gelingen wird, die Ziele von Inklusion, moderner Datenerfassung und qualitativ guter Betreuung so zu verbinden, dass der Eltern-Kind-Pass sowohl medizinischen Anforderungen als auch den organisatorischen Möglichkeiten der Praxen gerecht wird.