Artikel vom 12.08.2026
Für Verhütungsmittel mit Desogestrel oder Etonogestrel sind in Zukunft zusätzliche Sicherheitshinweise vorgesehen. Grundlage dafür sind neue Untersuchungen, nach denen eine längere Anwendung mit einem geringfügig höheren Meningeomrisiko verbunden sein könnte.
Meningeome entstehen an den Häuten, die Gehirn und Rückenmark umgeben. Meningeome sind überwiegend gutartig und wachsen häufig über längere Zeit nur langsam.
Ob dieser Tumor Beschwerden verursacht, hängt primär davon ab, wo er wächst und welche Größe er erreicht. Drückt er auf umliegendes Gewebe, können unterschiedliche Symptome auftreten.
Nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittel-Agentur entfällt auf rund 67.300 Anwenderinnen ein zusätzlicher Fall. Damit bleibt das Risiko sehr niedrig. Ein genereller Verzicht auf die betroffenen Verhütungsmittel ist deshalb nicht erforderlich. Vor einer Verordnung sollten mögliche persönliche Risikofaktoren dennoch genauer betrachtet werden.
Ausgangspunkt der Neubewertung war eine große Untersuchung aus Frankreich. Dabei wurde geprüft, ob Frauen mit einem operierten Meningeom zuvor häufiger bestimmte hormonelle Verhütungsmittel verwendet hatten.
Für Desogestrel zeigte sich dabei ein leichter Zusammenhang, wenn das Präparat länger als ein Jahr eingenommen worden war. Bei einer kürzeren Anwendung ließ sich kein vergleichbarer Anstieg feststellen. Je länger die Einnahme aber dauerte, desto deutlicher wurde jedoch der beobachtete Unterschied.
Die Studie beweist allerdings nicht, dass Desogestrel den Tumor direkt und alleinig verursacht. Für die Arzneimittelbehörde reichen diese Ergebnisse dennoch aus, um bestehende Sicherheitshinweise zu ergänzen.
Desogestrel ist primär in hormonellen Verhütungstabletten ohne Östrogen enthalten. Etonogestrel wird unter anderem in Verhütungsstäbchen eingesetzt, die unter die Haut gesetzt werden. Der Wirkstoff kommt außerdem in einigen Vaginalringen vor.
Ein bestehendes oder früher festgestelltes Meningeom soll künftig gegen die Anwendung dieser Präparate sprechen, und wird während der Behandlung ein solcher Tumor entdeckt, muss das Verhütungsmittel sofort abgesetzt werden.
Auch eine aktuelle Medikation sollte vor der Verordnung angesprochen werden. Bestimmte Arzneimittel, etwa einige Mittel gegen Epilepsie, Tuberkulose oder HIV, können die Wirkung hormoneller Verhütungsmittel abschwächen.
Die Beschwerden können sehr unterschiedlich ausfallen und richten sich danach, an welcher Stelle der Tumor wächst und wie groß er bereits ist. Denkbar sind etwa anhaltende oder zunehmend stärkere Kopfschmerzen, Probleme mit dem Sehen oder Hören, Krampfanfälle und Veränderungen des Gedächtnisses. In manchen Fällen lässt zudem die Kraft in Armen oder Beinen nach.
Die neuen Warnhinweise sollen ein seltenes Risiko besser sichtbar machen, ohne dabei unnötig zu verunsichern. Für die ärztliche Praxis bedeutet das vor allem, frühere Hormonbehandlungen und bekannte Meningeome sorgfältig zu erfassen.
Das Meningeomrisiko bleibt insgesamt sehr gering und stellt die betroffenen Verhütungsmethoden nicht grundsätzlich infrage. Ein Präparat sollte daher nicht eigenständig abgesetzt, sondern bei Unsicherheiten gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt geprüft werden.