Artikel vom 16.09.2026
Mehrere Jahre nach Beginn der Pandemie wird die Impfempfehlung neu angepasst.
Bislang wurde gesunden Erwachsenen ab 60 Jahren zu einer jährlichen Auffrischung geraten. Künftig gilt diese Empfehlung erst ab dem 75. Lebensjahr.
Am 3. September wurde dieser Vorschlag vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Bevor er jedoch verbindlich wird, muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss noch prüfen und anschließend veröffentlichen.
Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben.
Mit der Änderung reagiert die STIKO auf die inzwischen veränderte Situation bei COVID-19. Für jüngere gesunde Erwachsene wird das Risiko für schwere Krankheitsverläufe deutlich geringer eingeschätzt als noch in den ersten Jahren der Pandemie. Für ältere Menschen und Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko bleibt der Schutz durch regelmäßige Auffrischimpfungen dagegen weiterhin von besonderer Bedeutung.
In den ersten Pandemiejahren fehlte bei großen Teilen der Bevölkerung noch ein ausreichender Immunschutz. Heute ist die Situation eine andere. Viele Erwachsene wurden mehrfach geimpft, haben eine oder mehrere Infektionen durchgemacht oder beides erlebt.
Genau diese Entwicklung ist für die STIKO ein wesentlicher Punkt bei der Neubewertung.
Ergänzend kommt hinzu, dass schwere COVID-19-Verläufe bei gesunden Menschen unter 75 aktuell deutlich seltener auftreten als zu Beginn der Pandemie. Eine Auffrischung in jedem Jahr hält die Kommission deshalb für diese Gruppe nicht mehr generell für erforderlich.
Ab 75 Jahren bleibt die jährliche Impfung dagegen allerdings empfohlen. Das höhere Lebensalter zählt weiterhin zu den wichtigsten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf.
Die Empfehlung gilt allerdings nicht für alle Erwachsenen gleichermaßen und sieht Abweichungen vor, wenn etwa vorhandene Grunderkrankungen einen schweren COVID-19-Verlauf begünstigen könnten.
In solchen Fällen bleibt eine jährliche Auffrischung auch vor dem 75. Lebensjahr sinnvoll und vorgesehen.
Auch Personengruppen, die in Pflege und Medizin tätig und somit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, können ebenfalls weiterhin unter die jährliche Impfempfehlung fallen.
Geändert wird aber nicht nur die Altersgrenze. Bislang sollten Erwachsene mindestens drei Antigenkontakte aufweisen, um eine Basisimmunität aufzuweisen. Dabei konnten Impfungen und durchgemachte Infektionen miteinander kombiniert werden.
Diese Anzahl von Antigenkontakten ist künftig auch nicht mehr relevant und passt nach Einschätzung der STIKO nicht mehr zur aktuellen Situation. Nach mehreren Jahren mit Impfungen, Infektionen und sehr unterschiedlichen Verläufen lässt sich der Immunschutz nicht mehr sinnvoll allein an dieser Regel festmachen.
Für die Praxis bedeutet das auch, dass alte Impfschemata nicht mehr automatisch als Maßstab dienen. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das persönliche Risiko aktuell darstellt.
Für die jährliche Auffrischung bleibt der Spätsommer oder Herbst der bevorzugte Zeitraum. Hintergrund ist, dass COVID-19 in den kälteren Monaten meist wieder häufiger auftritt. Die Impfung sollte daher möglichst so geplant werden, dass der Schutz bereits vor dieser Phase aufgebaut ist.
Ein fester Termin gilt dabei nicht für jeden Patienten gleichermaßen und bei besonders gefährdeten Patienten kann deshalb auch ein anderer Zeitpunkt infrage kommen.
In der ärztlichen Beratung wird deshalb künftig noch stärker im Einzelfall entschieden. Alter, Vorerkrankungen und mögliche berufliche Risiken müssen gemeinsam betrachtet werden.
Eine weitere COVID-19-Impfung richtet sich damit weniger nach einer starren Altersgrenze als nach der tatsächlichen Gefährdung des Patienten.