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Apothekenreform 2026 bringt neue Regeln für Versorgung und Apothekenalltag

Artikel vom 30.09.2026

Seit dem 22. September gelten neue Regelungen für Apotheken. Sie betreffen unter anderem interne Abläufe, den Versand von Arzneimitteln und die Vergütung.

Eine Apothekerin verpackt Arzneimittel in einer speziell isolierten Versandbox. Das Motiv greift die neuen Anforderungen der Apothekenreform an den Medikamentenversand auf und steht zugleich für veränderte Abläufe, zusätzliche Aufgaben und mehr organisatorischen Spielraum im Apothekenalltag.

Gleichzeitig sollen Apotheken mehr Spielraum bei der Organisation erhalten und von einigen bürokratischen Vorgaben entlastet werden.

Die Reform wurde bereits im Frühjahr auf den Weg gebracht und mit der jetzt geltenden Verordnung kommt ein weiterer Teil hinzu, der das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ergänzt.

Mehr Spielraum bei Organisation und Personal

Im Apothekenalltag soll künftig mehr Flexibilität möglich sein. Das betrifft unter anderem Öffnungszeiten, Betriebsräume und den Personaleinsatz. Auch Dokumentationspflichten werden an einzelnen Stellen reduziert.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen dadurch Abläufe vereinfacht und vorhandene Fachkräfte gezielter eingesetzt werden können.

Neue Vorgaben für den Arzneimittelversand

Beim Versand von Medikamenten spielen künftig vor allem die Bedingungen während des Transports eine größere Rolle. Das betrifft insbesondere Arzneimittel, die gekühlt werden müssen. Für sie reicht eine gewöhnliche Versandverpackung nicht immer aus. Entscheidend ist, dass die vorgeschriebene Temperatur bis zur Zustellung eingehalten wird.

Je nach Präparat sind dafür geeignete Verpackungen und entsprechend abgestimmte Transportwege notwendig. Denn sowohl zu hohe als auch zu niedrige Temperaturen können empfindlichen Arzneimitteln schaden. Im ungünstigsten Fall leidet darunter nicht nur die Qualität, sondern auch die Wirksamkeit.

Vergütung soll regelmäßig überprüft werden

Änderungen gibt es auch bei der Vergütung der Apotheken. Ab 2028 soll einmal jährlich überprüft werden, ob der Festzuschlag und der prozentuale Vergütungsanteil noch angemessen sind. Zuständig dafür sind der GKV-Spitzenverband und die Apothekerverbände.

Bei dieser Prüfung sollen auch die wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. Steigende Betriebskosten können dabei ebenso eine Rolle spielen wie die allgemeine Preisentwicklung. So kann die Vergütung künftig regelmäßiger an veränderte Bedingungen angepasst werden.

Mehr Spielraum erhalten Apotheken außerdem beim Einkauf von Arzneimitteln und es können mit dem pharmazeutischen Großhandel wieder handelsübliche Skonti vereinbart werden. Solche Preisnachlässe können die Einkaufskosten senken und damit gerade für kleinere Apotheken wirtschaftlich interessant sein.

Apotheken übernehmen zusätzliche Aufgaben

Schon mit dem im Mai beschlossenen Gesetz wurde das Leistungsspektrum der Apotheken erweitert. Dazu gehören mehr Impfungen, bestimmte Schnelltests und zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen. Neben venösen Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken bei Erwachsenen kommen auch Angebote zur Prävention und Früherkennung, etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, hinzu. Für Patienten kann das den Zugang zu einzelnen Leistungen vereinfachen.

Apotheken übernehmen künftig mehr Aufgaben

Mit der Reform wächst das Aufgabenspektrum der Apotheken weiter. Neben der Abgabe von Arzneimitteln spielen Beratung, Prävention und ausgewählte diagnostische Leistungen künftig eine größere Rolle. Gleichzeitig erhalten Apotheken mehr organisatorische Freiheiten, müssen aber auch neue Anforderungen erfüllen.

Bis alle Änderungen greifen, wird es allerdings noch dauern. Während einige Regelungen bereits gelten, startet der neue Mechanismus zur Anpassung der Vergütung erst 2028.